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   OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13   

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https://dejure.org/2014,40486
OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2014,40486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.2014 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2014,40486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 2014 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2014,40486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arztrecht.de (Kurzinformation)

    Kassenärztliche Vereinigung hat im Insolvenzverfahren gegenüber dem Vertragsarzt volle Beweislast

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 73 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Kassenärztliche Vereinigung | KV: Keine Deliktshaftung neben sachlich-rechnerischer Berichtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    (1) Zwar garantiert der Kassen- bzw. Vertragsarzt mit der Abrechnungs- und Sammelerklärung (vgl. § 35 Abs. 2 S. 3 BMV-Ä), dass die Angaben auf den von ihm eingereichten Behandlungsausweisen bzw. Datenträgern zutreffen (vgl. BSG MedR 1998, 338; Juris PK/Pawlita, SGB V, 2. Auflage, § 95 Rd. 511).

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass sich die Richtigkeit einer AbrechnungsSammelerklärung bzw. der Angaben auf den Behandlungsausweisen durch die kassenärztlichen Vereinigungen grundsätzlich nur in engen Grenzen überprüfen lässt (vgl. BSG MedR 1998, 338).

    Dies gilt umso mehr, als einer kassenärztlichen Vereinigung bei einer zum Vorschein tretenden unzutreffenden Abrechnung weitreichende Reaktionsmöglichkeiten gegen den betreffenden Vertragsarzt zur Verfügung stehen, die eine deliktische Haftung entbehrlich erscheinen lassen: Wie bereits oben erwähnt, ist in diesem Fall - jedenfalls bei grober Fahrlässigkeit - nicht nur eine Aufhebung des unrichtigen Honorarbescheides vorzunehmen, sondern der kassenärztlichen Vereinigung gebührt bei Neufestsetzung der dem Vertragsarzt zustehenden Vergütung auch ein weites Schätzungsermessen (vgl. BSG MedR 1998, 338).

  • LG Heidelberg, 27.02.2013 - 5 O 259/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Verkündet am 19 U 47/13 5 O 259/12 Landgericht Heidelberg.

    Recht erkannt: -2- I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg - 5 O 259/12 vom 27.02.2013 wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt: -4- Unter Abänderung des am 27.02.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Heidelberg - 5 O 259/12 - wird festgestellt, dass die unter der laufenden Nr. 32 der Tabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten, AG Heidelberg - 51 IN 134/04 - festgestellte Forderung in Höhe von 595.509,49 EUR auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Auch verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass für den Bereich des Sozialversicherungsrechts eine streng formale Betrachtungsweise gilt, der zufolge eine Leistung insgesamt nicht erstattungsfähig ist, wenn sie in Teilbereichen nicht den gestellten Anforderungen genügt, was auch bei der Bemessung des deliktischen Schadens zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1995, 85; wistra 2003, 142; MedR 2012, 388 für den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Behandelnde ohne kassenärztliche Zulassung tätig wurde, er also überhaupt nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählte (BGH wistra 2003, 142).

  • BGH, 11.06.2013 - II ZR 80/12

    BKN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Danach ist unter umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs zu prüfen, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen könnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden zu knüpfen (vgl. BGH ZIP 2013, 1565 m. w. N.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Auch verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass für den Bereich des Sozialversicherungsrechts eine streng formale Betrachtungsweise gilt, der zufolge eine Leistung insgesamt nicht erstattungsfähig ist, wenn sie in Teilbereichen nicht den gestellten Anforderungen genügt, was auch bei der Bemessung des deliktischen Schadens zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1995, 85; wistra 2003, 142; MedR 2012, 388 für den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung).
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    ten unerlaubten Handlung geltend gemacht wird (vgl. BGH ZIP 2013, 412; VersR 2014, 717).
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Eine darüber hinausgehende Substantiierungslast trifft die nicht beweisbelastete Partei nur ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH NJW 2014, 2797 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    Auch verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass für den Bereich des Sozialversicherungsrechts eine streng formale Betrachtungsweise gilt, der zufolge eine Leistung insgesamt nicht erstattungsfähig ist, wenn sie in Teilbereichen nicht den gestellten Anforderungen genügt, was auch bei der Bemessung des deliktischen Schadens zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1995, 85; wistra 2003, 142; MedR 2012, 388 für den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung).
  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
    ten unerlaubten Handlung geltend gemacht wird (vgl. BGH ZIP 2013, 412; VersR 2014, 717).
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